Kontakt:

Ihlbrock GmbH
Apparate- und Maschinenbau

Feldstraße 38
42477 Radevormwald

Telefon 02195-2458
Telefax 02195-40281
ihlbrock-gmbh@t-online.de

AGB
     
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen.
Dies gilt auch für Änderungen oder Nebenabreden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor , sie dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

Vertragsgegenstand
Für den Inhalt des Liefervertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, wie dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist. Die in Prospekten, Angeboten und sonstigen Drucksachen enthaltenen technischen Angaben,
Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben dienen lediglich der Produktbeschreibung und gelten als unverbindliche Durchschnittswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften der Ware dar. Zugesicherte Eigenschaften müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Für elektronisches Zubehör (wie z.B. Motoren) gelten die Lieferbedingungen des Zentralverbandes der Elektrotechnischen Industrie.

Lieferung
Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Lieferfristen und –Termine beginnen erst zu laufen, wenn über alle Einzelheiten des Auftrags Übereinstimmung erzielt ist. Sie sich auf die Fertigstellung im Werk.
Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, auch die der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Im Falle von Änderungswünschen des Kunden beginnen Fristen und Termine mit unserer schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderung. Ist kein Liefertermin vereinbart, erfolgt die vollständige Lieferung innerhalb von sechs Wochen ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Hat der Kunde Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen, so beginnen Lieferfristen und -Termine in jedem Fall erst zu laufen, wenn diese vom Kunden bei uns eingetroffen sind. Lieferfristen und Termine gelten nur dann als fix, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluß haben, wie z.B. Streik, Aussperrung, Ausschuß - im eigenen Werk oder bei Zulieferern - verlängern die Lieferfrist angemessen. Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Teillieferungen sind zulässig. Tritt der Kunde nach Erstellung der Auftragsbestätigung zurück, sind uns die bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme entstandenen Kosten zu ersetzen. Nimmt der Kunde die gelieferte Ware in Betrieb, gilt diese als abgenommen. Bei Nichtabnahme der Lieferung befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, der Liefergegenstand kann auf seine Kosten und Gefahr an einem beliebigen Ort eingelagert werden.

Verpackung
Für den Versand unserer Erzeugnisse verwenden wir allgemein Einzelkarton-Verpackung nach den Normen der Deutschen Bundesbahn: Einzelverpackung „V D W“ für fest-liegende Brutto-Höchstgewichte. Diese werden zu Selbstkosten berechnet. Je nach Umfang und Gewicht der Versandgüter können nach unserem Ermessen Kisten für den Versand eingesetzt werden, unter Berechnung der Selbstkosten. Verpackung kann nicht zurückgenommen werden. Versand
Soweit vom Besteller keine detaillierte Versandvorschrift gegeben wird, nehmen wir nach unserem Ermessen die Wahl des Beförderungsweges vor, ohne Verpflichtung für den billigsten und schnellsten Versand. Eine Frachtvergütung bei Selbstabholung findet nicht statt. Eil- und Expresskosten werden berechnet. Erfolgt Warenanlieferung durch unsere Fahrzeuge, kommen die Transport-Selbstkosten zur Berechnung, soweit nicht anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden.
Das Transportrisiko geht zu Lasten des Bestellers, da generell ab Werk geliefert wird. Eine Transportrisiko-Versicherung kann vorab unter Berechnung der jeweiligen Prämie vereinbart werden.

Gefahrtragung
Die Sach- und Preisgefahr geht – auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde – mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über, auch wenn der Transport durch unsere eigenen Mitarbeiter und/oder mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung von uns gegen Bruch, Transport- und Feuerschaden versichert. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, können wir ihm eine Nachfrist von acht Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Wir berechnen den tatsächlich entstanden Schaden. Alternativ können wir 20% des Lieferpreises als pauschalen Schadenersatz beanspruchen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß uns gar kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Preise
Unsere Preise gelten bei Lieferung „ab Werk“ ausschließlich Verpackung für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Preise
Unsere Preise gelten bei Lieferung „ab Werk“ ausschließlich Verpackung für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Zahlungsbedingungen
Reparatursendungen sind sofort netto Kasse fällig. Im übrigen sind Zahlungen porto- und spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlungsstelle zu leisten. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber, Kosten der Diskontierung bzw. der Einziehung trägt der Kunde. Im Falle einer durch den Kunden verschuldeten oder erbetenen Lieferverzögerung sind wir berechtigt, die zu liefernde We zum ursprünglich vorgesehenen Lieferdatum in Rechnung zu stellen, der Zahlungstermin gilt dann ab jenem Datum. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 (vier) Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz im Sinne des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlagen. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und – wenn die Vorauszahlung oder Sicher-heit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird – ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls sonst bestehende oder später entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund gezahlt bzw. ausgeglichen hat.
Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden (im folgenden „Weiterveräußerung“). Eine anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, Vorbehaltsware
zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, daß die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

Gewährleistung

Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewähr-leistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Festgestellte Mängel müssen uns unverzüglich – innerhalb von 8 Tagen – schriftlich gemeldet werden. Im übrigen bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt . Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

Haftung

Für Mängel der Lieferung hafteten wir in der Weise, daß wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, die innerhalb 6 Monaten - soweit gesetzlich nicht anders geregelt - seit dem Liefertag im Einschichtbetrieb unbrauchbar werden. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung; für Materialmangel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen. Für wesentliche Fremderzeugnisse innerhalb der Lieferung beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen Unterlieferanten zustehen. Für diese Lieferungen haften wir wie für eigene, wenn wir die zum Unterlieferanten geltenden Haftungsbedingungen trotz Verlangen des Kunden nicht offenlegen.
Für Schäden infolge natürlicher Abnützung wird keine Haftung übernommen. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzmaschinen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und auf Wunsch Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Die entstehenden Kosten tragen wir, wenn sich die Beanstandung als berechtigt herausgestellt hat, sonst der Kunde.
Wir haften ferner nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers vorgenommen wurde oder durch diesen erschwert wird.
Als Mangel im Sinne der Lieferbedingungen ist auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften anzusehen. Über die vorstehenden Bedingungen hinaus ist jeder weitere Anspruch gegen uns - außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens und soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen, wie z.B. Rückgängigmachung, Vergütungsherabsetzung, Schadensersatz etc. Dieser Ausschluß umfaßt insbesondere auch den Ersatz von Schäden aus Personenunfällen, Betriebsstörungen und allen sonstigen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar mit unseren Lieferungen und Leistungen zusammenhängen, sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Verzug, mangelhafter Lieferung,
positiver Vertragsverletzung (einschließlich fehlerhafter Beratung), Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung oder Produkthaftung (mit Aus-nahme einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz).

Anwendungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht.

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht unsere schriftliche Auftragsbestätigung abweichende Bestimmungen enthält. Die Einkaufsbedingungen des Kunden werden anerkannt, soweit diese unseren nicht widersprechen, andernfalls unsere gelten. Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung sowie durch die Entgegennahme der Lieferung anerkannt. Bei Vertragslücken und/oder der Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen bleibt der Vertrag ansonsten ver-bindlich. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Radevormwald, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wipperfürth.
Wir sind auch berechtigt, an einem anderen Gerichtsstand zu klagen. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf sowie früher oder künftig in das Recht der Bundesrepublik Deutschland übernommene internationale Übereinkommen mit vergleichbarem Regelungsgegenstand gelten, soweit ausschließbar, nicht